Viele Produkte vom Tischler sollen eine sehr lange Nutzungsdauer erreichen. Dazu müssen diese Dinge regelmäßig fachkundig gewartet werden! Die Wartung sollte dabei nicht erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist beginnen. Fenster und Türen sollten einmal im Jahr eine Wartung erhalten. Paniktüren und Notausgänge, Rauch und Brandschutztüren müssen jährlich überprüft und gewartet werden. Dieses dient zur Erhaltung der Schutzfunktion uns ist gesetzlich vorgeschrieben.

Feststellanlagen zum Offenhalten von Rauch– und Brandschutztüren müssen durch autorisierte Fachkräfte in Betrieb genommen werden. Diese Bauteile und Baugruppen sind monatlich oder jährlich (je nach Art und Ausführung) von einem fachkundigen Monteur zu warten und zu überprüfen. Für diese Arbeiten haben wir die nötigen Zulassungen und die entsprechende Qualifikation.

Wir übernehmen auch Wartungsarbeiten für Produkte, die Sie bei anderen Anbietern erworben haben. Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten Ihnen gern ein individuelles Angebot für einen Wartungsvertrag. Auch über eine selbst durchzuführende Wartung können wir Sie beraten. Zudem führen wir viele hochwertige Pflege- und Reparaturprodukte in unserem Sortiment! Diese können Sie selbstverständlich auch über uns beziehen.

Rufen Sie uns an oder benutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular. Sie können uns auch, für ein persönliches Gespräch, in unserer Produktionsstätte besuchen.